Krankenbelege einreichen

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    Belege/Rechnungen einreichen

    Was gilt es zu beachten?

    • Wir benötigen die Leistungsabrechnung Ihrer Sozialversicherung.
    • Bei Privatarztrechnungen muss eine Diagnose vermerkt sein, bzw. ein Vermerk der durchgeführten Behandlung.
    • Bei Rechnungen von Brillen oder Kontaktlinsen muss eine Dioptrienzahl vermerkt sein.
    • Physio- und Psychotherapierechnungen können nur refundiert werden, wenn eine Verordnung vom Arzt mitgeschickt wird.
    • Ärztlich verordnete Medikament werden inklusive Rezeptgebühr vergütet.